Verkaufsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte und Erklärungen zwischen uns und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben, verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

II. Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss und -inhalt

1.1. Verträge werden ausschließlich mit Gewerbekunden, d.h. Unternehmern i.S.d. § 14 BGB – im Folgenden auch “Kunden” genannt – abgeschlossen. Ein Vertragsschluss mit Privatpersonen, d.h. Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB findet nicht statt.

1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen gelten im Interesse der Beweissicherung nur, wenn sie schriftlich niedergelegt sind. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter oder nachträgliche Änderungen des Vertrages sind ebenfalls nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.3. Zu unserem Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen oder Abbildungen, die Angabe von technischen Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln stellen nur dann Eigenschafts- oder Beschaffenheitsbeschreibungen über den Leistungsgegenstand dar, wenn sie als solches ausdrücklich bezeichnet oder schriftlich bestätigt worden sind.

1.4. Abweichungen des Liefergegenstands von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN- Normen, anderer einschlägiger technischer Normen sowie innerhalb handels- und branchenüblicher Toleranzen zulässig, soweit sie den vertragsgemäßen Gebrauch, die Funktionsfähigkeit und den Wert des Liefergegenstands nicht beeinträchtigen und nicht von ausdrücklich im Vertrag mitgeteilten Anforderungen des Kunden abweichen.

1.5. Die Ware wird ab unserem Lager in Højer zur Abholung bereitgestellt. Wünscht der Kunde den Versand der Ware, kann er diese Leistung gesondert ordern. Die Versandorder hat keinen Einfluss auf den Erfüllungsort des Kaufgeschäfts.

2. Preise, Mindestbestellwert

2.1 Alle Preise verstehen sich netto frei ab Werk zuzüglich der jeweils anzusetzenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise schließen daher insbesondere die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme nicht ein. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden.

2.2 Preisänderungen bleiben bis zur wirksamen Annahme des Angebotes durch den Kunden vorbehalten.

2.3. Wünscht der Kunde einen Versand der Ware, so fällt hierfür eine Bearbeitungsgebühr von € 110,- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Wir können diese erlassen, soweit der Kunde keinerlei Vorgaben zum Versand der Ware trifft.

3. Leistungszeit, Leistungsverzug, Leistungsstörungen

3.1. Lieferzeitpunkte sind nach pflichtgemäßem Ermessen bezeichnet und nicht verbindlich. Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Leistungen werden nicht fällig, wenn der Kunde eine zur Erfüllung erforderliche Mitwirkungshandlung noch nicht vorgenommen oder eine vereinbarte Vorleistung noch nicht erbracht hat. In diesen Fällen beginnen uns verpflichtende Liefertermine- und Fristen erst mit Bewirkung der Mitwirkungshandlung bzw. mit Eingang der Vorleistung.

3.2. Vom Vertrag kann der Kunde bei Leistungsverzug nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Leistung von uns zu vertreten ist und der Kunde uns unter Nennung einer angemessenen Frist schriftlich in Verzug gesetzt hat. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb einer angemessenen Zeit zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.

3.3. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehener Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten, verlängert sich die Lieferfrist – auch während eines bestehenden Lieferverzuges – in angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.4. Vom Vertrag kann der Kunde bei Lieferverzug nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb einer angemessenen Zeit zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

4. Rücktritt

4.1. Ein Rücktritt ist außerhalb des gesetzlichen Rücktrittsrechts oder den vertraglich festgelegten Bestimmungen ausgeschlossen und bedarf ansonsten, beispielsweise bei Fehlbestellung, einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

4.2. Werden bereits von uns bestätigte Aufträge im Einvernehmen aus Gründen storniert oder erheblich geändert, die nicht von uns zu vertreten sind, so ist ein pauschaler Schadenersatz für die Stornierung in Höhe von 15 % der Brutto- Auftragssumme fällig. Beiden Parteien bleibt jeweils nachgelassen, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden auf unserer Seite nachzuweisen. In diesem Fall ist nur dieser Schaden uns zu erstatten.

4.3. Grundlose Rücksendungen von Ware oder Warenumtausch werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns akzeptiert. Wir erheben eine Rücknahmegebühr in Höhe von 15 % des Netto- Warenwertes. Die Transportkosten trägt der Kunde. Die zurückgesandte Ware wird nur dann angenommen, wenn diese originalverpackt, unbeschädigt und ungebraucht ist. Eine Rücknahme von Fremdware, Sonderartikeln und Spezialanfertigungen ist generell ausgeschlossen, soweit kein gesetzliches Rücktrittsrecht gilt.

5. Versand, Gefahrübergang, Teillieferung, Abrufaufträge

5.1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur bzw. Frachtführer oder der zum Transport bestimmten Person über. Für Beschädigungen während des Versandes haften wir nur, wenn wir ausdrücklich den Versand auf eigene Gefahr übernommen haben. Bruchversicherung wird von uns nur auf Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn wir Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Weitere Verpflichtungen werden von uns insoweit nicht übernommen, soweit wir einen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten haben. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden unsere Lieferungen unversichert versandt. Verzögert sich die Versendung oder Entgegennahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr bereits mit Zugang der Anzeige der Lieferbereitschaft o.ä. auf den Kunden über.

5.2. Zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang sind wir berechtigt. Bei Anfertigungs- oder Standardpackungsware sind wir zu Mehr- oder Minderlieferungen in branchenüblichem Umfang, mindestens aber bis zu 10%, befugt.

5.3. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen. Änderungswünsche nach Auftragserteilung können nur berücksichtigt werden, wenn dies schriftlich vorher vereinbart wird.

5.4. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 2,5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

6. Mängelrügen

6.1. Der Kunde hat, auch bei intakter Verpackung, die Ware nach Erhalt unverzüglich auszupacken, auf etwaige Beschädigungen zu prüfen und diese gegebenenfalls schnellstmöglich mitzuteilen. Es gilt § 377 HGB. Wir bitten bei Transportschäden oder nachträglich festgestellten Schäden, diese möglichst innerhalb von 6 Tagen nach Zustellung bei uns zu melden, damit wir gegebenenfalls Ansprüche beim Spediteur geltend machen können.

6.2. Solange uns keine Gelegenheit gegeben wird, uns vom Vorliegen eines Mangels zu überzeugen, insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung gestellt werden, können uns Mängel nicht entgegengehalten werden.

III. Zahlungsbedingungen

1. Fälligkeit und Verzug

1.1. Unsere Leistungen sind jeweils grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Hierfür erhält der Kunde innerhalb einer Woche ab Vertragsschluss eine ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. UmsatzsteuerG. Mögliche Zahlungsweisen sind Bar-Vorauszahlung, Bankeinzug und –nach Absprache- Zahlung auf Rechnung. Die Annahme von Schecks wird vorbehalten und gilt nur zahlungshalber. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig.

1.2. Unsere Rechnungen sind, bei Teillieferungen in Höhe der erbrachten Leistung, spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ist Ratenzahlung vereinbart, so ist der gesamte Betrag fällig, wenn der Kunde mit einer Ratenzahlung in Verzug kommt. Zahlungen für offene Mengen aus Abrufaufträgen werden mit Ablauf des vereinbarten Endtermins unabhängig vom Lieferstand des Abrufauftrags fällig. Ist kein Endtermin vereinbart, sind wir spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss berechtigt die restlichen Zahlungen fällig zu stellen.

1.3. Leistet der Kunde nicht nach Fälligkeit oder kommt er in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dies gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben hiervon unberührt.

1.4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen (z.B. Beantragung eines Zahlungsaufschubs, Nichteinlösung eines Schecks, Beantragung eines Vergleichs, Zahlungseinstellung, Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse) sind wir zum Rücktritt berechtigt; im Falle des Zahlungsverzugs nur, soweit wir die Zahlung unter angemessener Fristsetzung angemahnt und auf das Rücktrittsrecht für den Fall des Zahlungsverzugs hingewiesen haben. Soweit ein wirksamer Eigentumsvorbehalt besteht sind wir in diesem Fall weiter berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Kunden zurückzuholen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

2. Leistungsverweigerungsrecht. Aufrechnung Die Aufrechnung oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

3. Rechnungslegung, Kontenabstimmung Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge, Kontenabstimmungen u.ä. müssen schriftlich innerhalb einer Ausschlußfrist von 2 Wochen nach Zugang des betreffenden Schriftstücks geltend gemacht werden. Ausreichend ist die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, so gilt dies als Genehmigung der Abrechnung. Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, so kann sowohl der Kunde als auch wir die Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Vorschriften verlangen.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für bedingte und künftige Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung, gleich auf welchem Rechtsgrund die Forderungen beruhen.

2. Der Käufer ist berechtigt über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

3. Wird von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der unserem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Kunde kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, ist der Kunde verpflichtet, uns das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu übertragen und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

4. Kunden, die als Wiederverkäufer handeln ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der Kunde tritt in diesem Fall schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerungen der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Der Kunde ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde hat sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.

5. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Kunde nicht gestattet. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort schriftlich anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Kunden untersagt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir die Ware nach Ablauf einer angemessenen Frist herausverlangen und unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten oder eine Verrechnung zu Markt- oder Ankaufswerten abzüglich angemessener Bearbeitungskosten vornehmen. Diese Rücknahme gilt nur bei Teilzahlungsgeschäften eines Verbrauchers als Rücktritt.

6. Bei Reparatur-/ Erneuerungs-/ Bearbeitungsaufträgen bzw. Werksverträgen steht uns wegen unserer Forderungen aus diesem Auftrag und aus früheren Aufträgen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.

7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

V. Schutzrechte für Entwicklung, Urheberrecht

1. Soweit unsere Leistung in der Erteilung technischer Beratung, insbesondere der Erarbeitung technischer Lösungsvorschläge, der Erstellung von Zeichnungen, Rezepturen, Entwicklung und Verbesserung von Produkten und/ oder Mustern usw. besteht, behalten wir uns sämtliche Rechte hieran vor. Dies gilt insbesondere für unser geistiges Eigentum an den Erzeugnissen, aber auch für das körperliche Eigentum an sämtlichen Zeichnungen, Mustern, Modellen, usw.

2. Jegliche Weitergabe oder Wiedergabe, auch zur Ansicht, jede Art der Weiterversendung, des Zugänglichmachens gegenüber Dritten, des Nachbaus (ganz oder teilweise), und / oder der Speicherung ist untersagt und verpflichtet – unbeschadet aller unserer sonstigen Ansprüche zur Herausgabe des in dieser Weise Hergestellten oder Erlangten. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, uns unverzüglich alle zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen oder die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Von uns gefertigte Zeichnungen, Muster, Formen usw. sind auf Verlangen an uns zurückzugeben.

3. Sofern wir Gegenstände nach Angaben oder Unterlagen des Kunden liefern, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.

4. Der Kunde gibt mit der Übermittlung von Angaben oder Unterlagen PTI die Befugnis, diese Angaben oder Unterlagen in einem relevanten Umfang an Dritte zur Angebotserstellung bzw. Produktionszwecken weiterzugeben, insofern mit dem Dritten eine schriftliche Vereinbarung mit PTI besteht, die zugrunde legt, dass die Angaben oder Unterlagen geschützt und nicht an Unbefugte übermittelt werden.

VI. Versuchsteile, Formen, Werkzeuge

1. Hat der Kunde zur Auftragsdurchführung Teile beizustellen, so sind diese frei unserer Produktionsstätte, zzgl. der vereinbarten, andernfalls einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss, rechtzeitig, unentgeltlich und mangelfrei anzuliefern. Für vom Kunden beigestellte Werkzeuge, Formen und sonstige Fertigungsvorrichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Kosten der Wartung, Pflege und evtl. Versicherungen trägt der Kunde.

2. Die Anfertigung von Versuchsteilen und Werkzeugen sowie Herstellungs- und Änderungskosten für Formen gehen zu Lasten des Kunden. Mangels anderweitiger Vereinbarung bleiben Werkzeuge und sonstige Vorrichtungen, die zur Herstellung bestellter Teile erforderlich sind, unser alleiniges Eigentum. Wenn nicht anders bestätigt, sind die berechneten Werkzeugkosten anteilige Kosten.

3. Die Richtigkeit der hergestellten Formen und sonstiger technischer Vorrichtungen muss vom Kunden vor Produktionsbeginn schriftlich bestätigt werden. Muster aus sämtlichen Kalibern der Form werden zur Verfügung gestellt. Die Richtigkeitsbestätigung des Kunden, auch wenn sie mittelbar z.B. in Form von Auftragsabrufen erfolgt. gilt für uns verbindlich für die Aufnahme der Produktion, ohne dass es einer zusätzlichen Überprüfung unsererseits bedarf.

4. Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt – unabhängig von Eigentumsrechten des Kunden – spätestens zwei Jahre nach der letzten Fertigung aus der Form oder dem Werkzeug.

VII. Mängelhaftung

1. Im Rahmen der folgenden Bedingungen leisten wir für die Dauer von 1 Jahr ab Lieferdatum Gewähr. Gelten in dem konkreten Fall längere gesetzliche Mangelhaftungsfristen, so gelten diese.

2. Die Lieferung ist vom Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit hin zu überprüfen. Sachmängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, bei Handelsgeschäften innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware. Spätere Mängelanzeigen werden nicht anerkannt.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Gegenleistung oder die Annahme der Leistung wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen oder nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese und die daraus resultierenden Schäden keine Mängelansprüche. Soweit Unternehmer unmittelbar anhand von Katalogen, Listen u.ä. unserer Vorlieferanten bei uns Ware bestellen (Fremdzubehör), leisten wir Gewähr nur gemäß den Bedingungen dieses Vorlieferanten, vorausgesetzt, daß dem Kunden diese bekannt sind oder bekannt sein müssen.

4. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl durch Lieferung mangelfreier neuer Ware oder Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung auch im zweiten Versuch fehl, so kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche erst dann vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

5. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen seitens des Käufers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht.

6. Kosten der Nachbesserung, die daraus resultieren, dass der Kunde, der Unternehmer ist, die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht hat, trägt der Kunde.

7. Garantieangaben und Garantiebedingungen über Fremdzubehör sind reine Herstellerangaben, für die wir keine Haftung übernehmen. In einem Garantiefall bei dieser Ware kann der Hersteller nach Wahl Ersatz leisten oder nachbessern. Wir übernehmen keine Haftung für Aufwendungen, insbesondere für Montage-, Reisekosten pp., die im Zusammenhang mit der Herstellergarantie stehen.

VIII. Haftungsumfang

Unsere Haftung für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eingeschränkt:

1. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mangelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz-, und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden oder seines Personals oder Dritten oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.

2. Soweit wir nach den vorstehenden Regelungen dem Grund nach haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorauszusehen waren oder unter Berücksichtigung der Umstände, die bekannt waren oder die wir hätten kennen müssen und bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten vorausgesehen werden müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die infolge von Mängeln an der Ware entstanden sind, sind nur ersatzfähig, soweit diese bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.

3. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf einen Betrag in Höhe von 10 Mio. DKK (entspricht ca. 1,3 Mio € ) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, bei arglistiger Täuschung durch uns, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

IX. Allgemeine Bestimmungen

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tønder (DK).

2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit es sich um Unternehmer handelt, Sønderborg (DK).

3. Es gilt das Recht des Königreichs Dänemark auch im Verhältnis zu ausländischen Partnern unter Ausschluss der Regeln des internationalen Kaufrechts.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.

PTI Europa A/S, Papegøjevej 7, DK-6270 Tønder, Dänemark
Telefon: +45 74782515
E-mail: pti@pti.dk
Geschäftsführung: Carsten Lorenzen
Umsatzsteuer-ID: DK27216129
Revision: 13-05-2015